Terminvereinbarung auch online möglich:
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Fahrzeuguntersuchungen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns unter den angegebenen Kontaktdaten, für die Prüfung von Pkw, Pkw- Anhänger, Traktoren und Motorräder können Sie alternativ auch unseren Google-Kalender nutzen (ausschließlich für Haupt- und Abgasuntersuchungen).
Vielen Dank für Ihr Verständnis
BGV-/UVV – Unfallverhütungsvorschriften
Eine Reihe gewerblicher Fahrzeuge und Einrichtungen (z. B. Hebebühnen und Rolltore) unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV D 29). Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.
Auto-News
zusammengestellt von www.kues.de
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(1. 10. 2026) - Herbstanfang: Sicher durch die Jahreszeit
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(18. 8. 2026) - Die nächste Generation: Cedric Pignot / Tobias Zinn
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