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BGV-/UVV – Unfallverhütungsvorschriften
Eine Reihe gewerblicher Fahrzeuge und Einrichtungen (z. B. Hebebühnen und Rolltore) unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV D 29). Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.
Auto-News
zusammengestellt von www.kues.de
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(17. 8. 2025) - Auslaufmodell Handschaltung? Minicars und Kleinwagen
(16. 8. 2025) - Old & Young: Raritäten in der Oberpfalz – Traktoren inklusive
(15. 8. 2025) - Ari 458 Pro: Kühlfahrzeug, Foodtruck, Kipper und mehr
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Urlaub 2025
Wir machen Urlaub vom 11. – 24. August 2025.
Die Prüfstelle bleibt in dieser Zeit geschlossen.
Unsere Anschrift
Boschstr. 2a
63768 Hösbach
Tel. (0 60 21) 58 38 266
Fax (0 60 21) 58 38 277
(Routenplaner)
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